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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere AGB als download.
1 Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Pardon/Heider
OHG, ONE WORLD
Reisen mit Sinnen („OW“), den Abschluss eines Reisevertrages an.
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder
E-Mail, bei uns direkt oder über unsere Partnerreisebüros vorgenommen
werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich
auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
zustande, wenn wir Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt haben. Enthält
die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt,
innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von OW durch ausdrückliche oder
schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung)
anzunehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande.
Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer
wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines
nach § 651k Abs. 3 BGB, der der Buchungsbestätigung beiliegt,
ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig
und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt
fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt
wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.
3 Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich
aus der Leistungsbeschreibung im OW Katalog zu der betreffenden Reise
und sämtlich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen
in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. OW behält
sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen
zu erklären, über die der Reisende vor Zustandekommen des
Vertrages selbstverständlich informiert wird.
4 Leistungs- und Preisänderungen
(a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen, die von OW nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
(b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages lediglich
im Falle der auch nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Abschluss
nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
dem Zugang der Reisebestätigung bei Kunden und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein,
wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird,
ist unwirksam.
(c) Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5%
oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise
verlangen, wenn OW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch
OW über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung
dieser gegenüber geltend zu machen.
5 Rücktritt durch den Reisenden
Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen
Rücktrittserklärung bei OW. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen
den Rücktritt schriftlich zu erklären. (b) Tritt der Kunde zurück,
so verliert OW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber
nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die
sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der
von OW ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OW durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. OW kann diese Entschädigung
konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie wie folgt verlangt
werden:
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bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
–
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
–
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
–
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises
–
ab 6. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen – auch bei der Berechnung der
pauschalierten Stornogebühren – nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe entstanden ist. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
(c) Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag (Storno) gemäß unserer vorgenannten Stornobedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch
des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
(d) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit,
bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er OW
zuvor anzuzeigen hat. OW kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen,
wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende
haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und
als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten.
6 Rücktritt und Kündigung durch OW
(a) Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht,
so kann OW vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl
im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem
die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und
sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben
hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage
vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend
erstattet.
(b) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch
OW nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig,
dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten
Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar
ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann OW ohne Einhaltung einer
Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält OW den Anspruch
auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen
und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche
Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung
trägt der Störer selbst.
7 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl OW als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e
Abs.3 BGB). Danach kann OW für die bereits erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. OW ist verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
8 Obliegenheiten des Kunden
Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung von OW oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer
anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
(b) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht,
kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei OW die Abhilfe verweigern
kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
OW kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt.
(c) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet OW innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung
empfohlen wird. OW informiert diesbezüglich über die Pflicht
des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen,
sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages
(§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen
ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe
von OW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
9 Haftung des Reiseveranstalters
(a) Die Haftung von OW gegenüber dem Reiseteilnehmer für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit OW für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Für alle gegen OW gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung von OW auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden
und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen
wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
(b) OW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge,
Zusatzprogramme, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen von OW sind. OW haftet jedoch für
Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
von OW ursächlich geworden ist.
10 Identität des Luftfahrtunternehmens
OW informiert bei Buchung den Kunden über die Identität
des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen
bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaften noch nicht
fest, muss diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und
OW muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich
Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw.
diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft
wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite
http://www.air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von OW sowie
in ihren Geschäftsräumen einsehbar.
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
OW informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste),
die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, OW hat seine Hinweispflichten verschuldet
nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland
sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf
achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die
Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde OW beauftragt,
für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen,
so haftet OW nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente
durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern
sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung
verschuldet hat.
12 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung,
Abtretung
(a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche
sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber OW unter der unten genannten Adresse geltend
zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche
handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen
wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei
der zuständigen Fluggesellschaft / dem Beförderungsunternehmen
zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung
oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
(b) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c
bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die
Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(c) Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen
den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
13 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter
Pardon/Heider OHG
ONE WORLD Reisen mit Sinnen
Roseggerstraße 59
44137 Dortmund
Fon: 0231-589 792 0
Fax: 0231-164470
Geschäftsführer: Kai Pardon, Marion Heider
Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund, HRA 16803
eMail
www.reisenmitsinnen.de
www.kapverdischeinseln.de
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