Kapverden, Kapverdische Inseln ,Cabo Verde, Kap Verde, Reisen
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AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere AGB als download.


1 Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Pardon/Heider OHG, ONE WORLD Reisen mit Sinnen („OW“), den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei uns direkt oder über unsere Partnerreisebüros vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande, wenn wir Ihnen die Buchungsbestätigung zugesandt haben. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von OW durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande. Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB, der der Buchungsbestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann.


3 Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im OW Katalog zu der betreffenden Reise und sämtlich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. OW behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Zustandekommen des Vertrages selbstverständlich informiert wird.


4 Leistungs- und Preisänderungen
(a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von OW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
(c) Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn OW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch OW über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung dieser gegenüber geltend zu machen.


5 Rücktritt durch den Reisenden
Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen Rücktrittserklärung bei OW. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären. (b) Tritt der Kunde zurück, so verliert OW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OW ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OW durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. OW kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie wie folgt verlangt werden:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
– ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
– ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises
– ab 6. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen – auch bei der Berechnung der pauschalierten Stornogebühren – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
(c) Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß unserer vorgenannten Stornobedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
(d) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er OW zuvor anzuzeigen hat. OW kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.


6 Rücktritt und Kündigung durch OW
(a) Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann OW vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
(b) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch OW nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann OW ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält OW den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


7 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OW als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann OW für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OW ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


8 Obliegenheiten des Kunden
Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von OW oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
(b) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei OW die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. OW kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
(c) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OW innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. OW informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von OW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


9 Haftung des Reiseveranstalters
(a) Die Haftung von OW gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit OW für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen OW gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von OW auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
(b) OW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Zusatzprogramme, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von OW sind. OW haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OW ursächlich geworden ist.


10 Identität des Luftfahrtunternehmens
OW informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaften noch nicht fest, muss diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und OW muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://www.air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von OW sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.


11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
OW informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, OW hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde OW beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet OW nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.


12 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretung
(a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber OW unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft / dem Beförderungsunternehmen zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
(b) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(c) Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.


13 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Veranstalter
Pardon/Heider OHG
ONE WORLD Reisen mit Sinnen
Roseggerstraße 59
44137 Dortmund
Fon: 0231-589 792 0
Fax: 0231-164470
Geschäftsführer: Kai Pardon, Marion Heider
Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund, HRA 16803
eMail
www.reisenmitsinnen.de
www.kapverdischeinseln.de

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